Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern die Kunden Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB sind.
1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenste-hende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und in-soweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Beauftragung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Verträge (Dienst-leistungen, Werksverträge und Verkäufe). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt des Auftrags des Kunden gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir wieder auf sie einzelfallbezogen hinweisen müssten. Für die Erteilung und Nutzung des ISI-Logos gelten gesonderte, erweiterte Geschäftsbedingungen.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabre-den, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vor-behaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maß-gebend.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängel-anzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z. B. Brief oder E-Mail) abzugeben.
1.6 Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften – auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist – in den Grenzen, in denen sie nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden. - Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An allen in Zusammenhang mit der Auf-tragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
2.2 Bei der Beauftragung durch den Kunden handelt es sich um ein unverbindliches Vertragsangebot nach § 145 BGB. Für den Fall, dass sich aus der Beauftragung nichts Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang bei uns anzu-nehmen.
2.3 Die Annahme des Vertragsangebots kann entweder schriftlich (z. B. durch eine Auftragsbestäti-gung) oder durch Auslieferung der Vertragsleistung an den Kunden erklärt werden. Für den Fall, dass wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von Ziffer 2.2. annehmen, sind an den Kunden übermittelte Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden. - Mitwirkungspflichten
3.1 Soweit den Kunden Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag treffen (z.B. Bereitstellung von
Musterware, Zugang zu Unterlagen, die sich im Besitz des Kunden befinden, oder zu Großgeräten) hat der Kunde für eine termingerechte Zurverfügungstellung zu sorgen.
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3.2 Kommt der Kunde trotz angemessener Fristsetzung seiner Mitwirkungspflicht nicht nach,
sind wir berechtigt, den Auftrag als erfüllt abzurechnen. - Verschwiegenheitsverpflichtung
4.1 Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, über erlangte innerbetriebliche Informationen des Ver-tragspartners absolutes Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt ganz besonders über Betriebsabläufe, Herstellungsprozesse und Vertriebsinformationen jeder Art.
4.2 Bei Zuwiderhandlungen gegen 4.1. wird eine pauschale Vertragsstrafe von 250.000 € vereinbart. - Preise und Zahlungsvereinbarungen
5.1 Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeit-punkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränder-ter Anforderungen oder erschwerter Bedingungen vorbehalten.
5.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
5.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung fällig und zu zahlen innerhalb von vier-zehn Tagen ab Rechnungsstellung. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäfts-beziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzufüh-ren. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
5.4 Der Kunde kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Rechnungspreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen . Die Gel-tendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
5.5 Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises auf-grund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Kunden gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leis-tungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen, bei welchen die Herstellung eines Einzelgutachtens geschuldet ist, können wir sofort einen Rücktritt erklären. Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben insoweit unberührt. - Zurückbehaltungsrechte Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass sein An-spruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass Mängel im Rahmen der Lieferung oder Leistung auf-treten, bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere gemäß Ziffer 8.6 Satz 2 dieser Allge-meinen Geschäftsbedingungen, unberührt.
- Lieferfrist und Lieferverzug
7.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
7.2 Für den Fall, dass wir vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, haben wir den Kunden über diesen Umstand unverzüglich zu in-formieren und parallel die voraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mitzuteilen. Sofern eine verspä-tete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgege-benen Lieferfrist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurück-zutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden (in Form der Zahlung) haben wir un-verzüglich zu erstatten.
7.3 Die Rechte des Kunden gemäß Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere ge-setzlich normierten Rechte, insbesondere im Falle eines Ausschlusses der Leistungspflicht (z. B.
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aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben un-berührt. - Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
8.1 Die Lieferung und Leistung erfolgt ab Nidderau. Hierbei handelt es sich auch um den Erfüllungsort für die Lieferung sowie um den Ort für eine etwaige Nacherfüllung.
8.2 Mit der Übergabe der Ware/ der Gutachten an Kunde geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Weitergehende gesetzliche Vorschrif-ten des Werkvertragsrechts bleiben unberührt.
8.3 Für den Fall, dass sich der Kunde in Annahmeverzug befindet oder sich unsere Lieferung aus ande-ren, vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, haben wir gegen den Kläger einen An-spruch auf Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich der Mehraufwendungen. Gesetzliche Ansprüche unsererseits (Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündi-gung) sowie der Nachweis eines höheren Schadens bleiben unberührt.
8.4 Soweit es sich um individuell für den Kunden angefertigte Gutachten handelt, bleibt deren Ersatz-verwertung verboten, der Schadensersatz beläuft sich dann auf das Doppelte des Rechnungsprei-ses. - Eigentumsvorbehalt und geistiges Eigentum
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller un-serer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Ge-schäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.
9.2 Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereig-net werden. Der Kunde hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines In-solvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die ge-richtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
9.3 Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurück-zutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Im Heraus-gabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr sind wir berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Für den Fall, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, müssen wir dem Kunden vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Dies gilt nur, sofern eine der-artige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.
9.4 Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß Ziffer 7.4.c befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Für diesen Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen ergänzend:
a) Die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse unserer Waren unterliegen dem Eigentumsvorbehalt zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Für den Fall, dass bei einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit den Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen bleibt, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Der Kunde tritt auch zu Sicherungszwecken solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbe-haltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Für diesen Fall nehmen wir die Abtretung an.
b) Der Kunde tritt uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Mit-eigentumsanteils gemäß Ziffer 7.4.a zu Sicherungszwecken die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des mit uns vereinbarten
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Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Die Abtretung nehmen wir an. Die ge-mäß Ziffer 7.2 aufgeführten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen For-derungen.
c) Der Kunde bleibt neben uns zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel der Leistungsfähigkeit des Kun-den vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 7.3 geltend machen, verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen. Sofern wir die Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 7.3 geltend machen, können wir vom Kunde die Bekanntmachung der abgetretenen Forderungen und deren Schuldner verlangen, sowie dass der Kunde alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Weiterveräußerungsbe-fugnis des Kunden sowie dessen Befugnis zur Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehen-den Waren zu widerrufen.
d) Für den Fall, dass der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10% übersteigt, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Dieb-stahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt wer-den, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
9.6 Soweit sich die von uns zu erbringende Leistung um unser geistiges Eigentum handelt, bleibt dies solange unser Eigentum, bis der volle Rechnungspreis bezahlt wurde. Die Ergebnisse unserer Gut-achten und darin gemachte Verbesserungsvorschläge dürfen erst dann in Produktmodifikationen eingearbeitet werden, wenn unsere dieser Entwicklung zugrunde liegende Rechnung vollständig bezahlt wurde. Mit Bezahlung dieser Rechnung geht unser geistiges Eigentum zur vollständigen Nutzung an unseren Kunden über. - Mängelansprüche des Kunden
Bei Gutachten und Leistungen geistigen Eigentums
10.1 Für die Umsetzung der in unseren Gutachten vorgeschlagenen Produktänderungen trägt der Kunde die ausschließliche Verantwortung. Wir übernehmen für die veränderte Funktion der Pro-dukte keinerlei Haftung. Ein Schadensersatz bei falscher oder geminderter Funktion ist ausge-schlossen.
Für den Warenkauf
10.2 Für die Rechte des Kunden bei Warenkauf bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Hiervon un-berührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere von Seiten des Herstellers.
10.3 Vereinbarungen, welche wir hinsichtlich der Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (umfasst sind auch Zubehör und Anleitungen) mit Kunden getroffen haben, bilden regel-mäßig die Grundlage unserer Mängelhaftung im Rahmen der Gewährleistung. Eine Beschaffen-heitsvereinbarung umfasst alle Produktbeschreibungen sowie Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Für den Fall, dass keine Beschaffenheit vereinbart wurde, ist nach der Vorschrift des § 434 Absatz 3 BGB zu be-urteilen, ob ein Mangel gegeben ist. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, dass öffentlich getä-tigte Äußerungen des Herstellers im Rahmen von Werbung oder auf dem Etikett der Ware den Äußerungen sonstiger Dritter vorgehen.
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10.4 Für Mängel, die der Kunde gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht.
10.5 Sofern die gelieferte Ware mangelhaft sein sollte, steht uns als Verkäufer ein Wahlrecht zu, ob wir eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) erbringen. Für den Fall, dass die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunde im Einzelfall unzumutbar ist, kann er sie verweigern. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Zudem sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
10.6 Für die zu leistende Nacherfüllung hat der Kunde uns die notwendige Zeit und Gelegenheit einzu-räumen. Insbesondere hat der Kunde uns die Sache, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu übergeben. Für den Fall, dass wir eine Nachlieferung einer mangel-freien Sache durchführen, hat der Kunde uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vor-schriften zurückzugeben. Einen Rückgabeanspruch steht dem Kunden jedoch nicht zu.
10.7 Die Aufwendungen, welche zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung notwendig sind (Trans-port-, Arbeits-, und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten), erstatten wir nach Maß-gabe der gesetzlichen Vorschriften sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall, dass ein Mangel vorliegt. Wir können jedoch vom Kunden aufgrund eines unberechtigten Mangel-beseitigungsverlangens entstandenen Kosten für den Fall erstattet verlangen, dass der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
10.8 Der Kunde hat das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und den Ersatz der hierzu objektiv er-forderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn ein dringender Fall vorliegt (z. B. bei Gefahr in Bezug auf die Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden). Der Kunde hat uns im Falle einer Selbstvornahme unverzüglich zu informieren. Für den Fall, dass wir berechtigt wären, eine Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern, hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
10.9 Der Kunde kann nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kauf-preis mindern, wenn eine vom Kunden für die Nacherfüllung zu setzende Frist erfolglos abgelau-fen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Für den Fall eines nicht erhebli-chen Mangels steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
10.10 Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Absatz 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferkette um einen Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder um einen Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c Satz 2, 327 Absatz 5, 327u BGB) handelt.
10.11 Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden (§ 284 BGB) bestehen auch bei Vorliegen eines Mangels lediglich nach Maßgabe von Ziffer 9 und Zif-fer 10. - Verjährung
11.1 Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit Abnahme.
11.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts finden auch für vertragliche und außerver-tragliche Schadensersatzansprüche des Kunden Anwendung, die auf einem Mangel der Ware be-ruhen, es sei denn, dass die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gemäß der §§ 195, 199 BGB im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen würde. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 10.1 und 10.2.a) sowie solche nach dem Produkthaftungsgesetz verjäh-ren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. - Sonstige Haftung
12.1 Wir als Vertragspartner haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ein-schließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von ver-traglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
12.2 Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in ei-genen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
a) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren,
b) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, deren Erfül-lung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.
12.3 Die sich gemäß Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschrif-ten zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Be-schaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.4 Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, zurücktreten oder kündigen.
12.5 Ein Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. - Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheits-rechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juris-tische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist aus-schließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis un-mittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Hanau/Hessen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. - Salvatorische Klausel
Sollte eine Passage oder ein Absatz rechtlich unwirksam sein, so gilt ein Ergebnis als vereinbart, dass im rechtlichen Rahmen dem gewünschten Ergebnis am nächsten kommt.
Nidderau, Februar 2025
SPORTSFORMER S.R. UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführerin: Simone Reuthal